Direkte Bewerbung oder vermittelte Kontaktaufnahme

Für Bewerber, die sich direkt an uns wenden oder von beratenden Stellen (s.o.) vermittelt werden, findet ein erstes Kontaktgespräch in unserer Einrichtung statt, bei dem die Arbeit des Resohauses – die Hilfsangebote, aber auch unsere Erwartungen an den Bewerber – vorgestellt wird. Wir erfragen biografische Daten und die Hintergründe für die aktuelle Notlage und ermitteln gemeinsam in einer ersten Einschätzung den Hilfebedarf des Bewerbers.

Kriterien, die einer Aufnahme entgegenstehen

Eine Aufnahme in unsere Einrichtung ist rechtlich-organisatorisch nicht möglich,

  • wenn ambulante Hilfe als ausreichend erachtet wird, die besonderen sozialen

Schwierigkeiten zu überwinden, kein stationärer Bedarf besteht

  • bei akuten körperlichen oder psychischen Krankheitsbildern oder manifester

Sucht-Erkrankung mit fachärztlichem Behandlungsbedarf

  • für Frauen besteht keine Aufnahmemöglichkeit im Resohaus
  • bei wiederholten massiven Gewaltdelikten als Grund der Inhaftierung ohne therapeutische Begleitung vor Entlassung
  • für Bewerber anderer Nationalität ohne gesicherten Aufenthaltsstatus oder Befristung von weniger als 12 Monaten

Es gibt viele Wege ins Resohaus: unsere Einrichtung steht mit Fachberatungsstellen, Bewährungshilfe und Jugendgerichtshilfe, Sozialdiensten der Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und Notunterkünften in Verbindung, die den Kontakt vermitteln und erste Informationen zur Resozialisierungsmaßnahme geben können. Des Weiteren erreichen uns Anfragen aus Kliniken (Aufnahmemöglichkeit nur nach abgeschlossener Therapie), vom JobCenter oder von Trägern berufsbildender Maßnahmen.

Wichtig für eine Aufnahmezusage ist die Offenlegung von evtl. Straftaten und noch anhängiger Verfahren sowie Aufenthalte in psychiatrischen Einrichtungen. Hieraus wird ersichtlich, ob das Resohaus für den Bewerber eine adäquate Hilfe sein kann. Sollten wir für den Bewerber nicht die passende Einrichtung sein, helfen wir, soweit es uns möglich ist und vom Bewerber erwünscht, bei der Vermittlung in passendere Hilfsformen oder Angebote. Über eine Aufnahme entscheidet das Team in Rücksprache mit dem Kostenträger. Je nach vermittelnder Stelle und Gegebenheiten gestaltet sich das Aufnahmeverfahren und die Bewerbung des Hilfesuchenden unterschiedlich.

Bewerber haben die Möglichkeit sich über das Kontaktformular zu bewerben und den Erstkontakt aufzunehmen.